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Datenschutz schafft Vertrauen -
ohne Vertrauen keine Zukunft !
Jedes Unternehmen muss sich heutzutage um den Datenschutz kümmern.
Der Schutz der personenbezogenen Daten von Kunden, Patienten, Mandanten, Schülern, Mitarbeitern und sonstigen Betroffenen ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz, sondern bei konsequenter Umsetzung ein notwendiger Bestandteil vertrauensvoller Geschäftsbeziehungen.
Unternehmen, medizinische Einrichtungen, Schulen, Handwerker sowie Freiberufler, bei denen mehr als neun Mitarbeiter personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, sind gesetzlich verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Aber auch alle anderen Unternehmen, Gewerbetreibenden und Dienstleister müssen den Datenschutz organisieren.
Zu diesen Organisationspflichten gehören u. a.:
- die Pflicht ein Verfahrensverzeichnis zu führen, das „Jedermann"
in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen
- ist die an der Datenverarbeitung beteiligten Mitarbeiter über den Datenschutz zu unterrichten
- die Umsetzung von technischen und organisatorischen Datenschutzmaßnahmen
Wir lassen Sie mit der Theorie nicht alleine!
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